Aktuelles von der Burg
24.04.2024
50 „Landschaftspfleger“ knabbern am Burghang
Seit heute arbeiten wieder vierbeinige Landschaftspfleger im Hang direkt unterhalb der Burgmauer: Merino-Ziegen, Deutsche Edelziegen und Walliser Ziegen kümmern sich nun darum, den Burgberg von Gesträuch und Gebüsch freizuhalten
24.04.2024
SWR dreht Reportage über den Winterzauber
Ende November besuchte nun der Regisseur und Drehbuchautor Jo Müller zusammen mit seinem Kamerateam die Burg Hohenzollern, um über den Königlichen Winterzauber zu berichten.
25.10.2023
Filmmusik-Konzert: Vom Burghof bis ins Auenland
Eine musikalische Zeitreise in die Welt der Hobbits, Elben, Zauberer und Zwerge erlebten die Besucher der Burg Hohenzollern am Donnerstagabend. Durch den Abend führte sogar ein Original-Zwerg: William Kircher, bekannt als Bifur in der Hobbit-Trilogie.
Eine anständige Burgeroberung will gut vorbereitet sein:
Häufig gestellte Fragen
Die Burg Hohenzollern ist eine historische Anlage, deren Sicherung nicht umfassend gewährleistet werden kann. Mit dem Betreten der Burganlage erklärt der Besucher, etwaige Risiken zur Kenntnis zu nehmen, sich verantwortungsvoll zu verhalten und die Eigentümer von jeder Haftung freizustellen. Wir bitten darum, dem denkmalgeschützten Bauwerk keinen Schaden zuzufügen und nicht auf Mauern zu klettern. Eltern haften für ihre Kinder.
Ob per EC-Karte, Kreditkarte oder bar, alles ist machbar.
Die Burg Hohenzollern wird abends/nachts beleuchtet:
- von 1. Advent bis Mariä Lichtmess (2. Februar): täglich
- von Mariä Lichtmess bis 1. Advent: freitags und samstags
Die Beleuchtung wird durch einen Dämmerungsschalter aktiviert und erlischt um 22:30 Uhr.
Auch in den kalten Monaten ist die Burg fast täglich geöffnet. Doch Vorsicht: die Museumsräume sind nicht beheizt – bitte ziehen Sie sich warm an!
Die Inbetriebnahme von Drohnen und sonstigen ferngesteuerten Flugmodellen ist auf und über dem gesamten Burggelände und Burgberg inkl. Parkplätze aus Sicherheitsgründen verboten. Dieses Verbot basiert sowohl auf gesetzlichen als auch auf privatrechtlichen Vorschriften. Um im Interesse der Verkehrssicherungspflicht Gefahren für Besucher und Mitarbeiter abzuwenden sowie deren Persönlichkeitsrechte zu wahren und den Schutz des Kulturgutes zu gewährleisten, hat das Haus Hohenzollern als privater Eigentümer des Burg-Areals dieses Verbot ausgesprochen. Auf dieser Grundlage wird die Burgverwaltung Zuwiderhandlungen zur Anzeige bringen. Das Verbot bezieht sich auf alle unbemannten Luftfahrtsysteme und Flugmodelle, ungeachtet deren Größe, Gewicht oder Versicherungsschutz.
Außerhalb des Burggeländes (= außerhalb des Burgberges) kann auf öffentlichem/geeignetem/erlaubtem Grund im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften eine Drohne gestartet und in Richtung Burg Hohenzollern geflogen werden, solange ein Mindestabstand von 500 Metern zur Burg eingehalten wird. Nähere Anflüge sowie Überflüge sind verboten. Luftaufnahmen (Bilder/Videos), die dabei erstellt werden, können für private Zwecke verwendet werden. Für gewerbliche Zwecke ist eine schriftliche und kostenpflichtige Genehmigung der Burgverwaltung notwendig.
Das Fotografieren und Filmen ist in der Außenanlage und in den Museumsräumen (ohne Blitz, ohne Stativ) für den Privatgebrauch gestattet. Lediglich in der Schatzkammer ist das Fotografieren und Filmen nicht gestattet.
Beim Fotografieren/Filmen ist zu beachten, dass der Besucherfluss nicht beeinträchtigt wird und die Persönlichkeitsrechte der anderen Besucher und des Burg-Personals nicht verletzt werden.
Aufnahmen, die innerhalb des Burggeländes erstellt werden, können für private Zwecke genutzt werden. Für gewerbliche Zwecke ist eine schriftliche und kostenpflichtige Genehmigung der Burgverwaltung notwendig.
Hunde haben angeleint (Leine max. 2 Meter) Zutritt zur Burganlage, jedoch nicht in die Museumsräume, Kapellen und Kellerräume.
Hunde können mit in den Pendelbus und in das Burg-Restaurant genommen werden, sofern sie nicht die Sicherheit und das Wohlbefinden der anderen Gäste beeinträchtigen.
Die Burg Hohenzollern verfügt über 2 Pkw-Parkplätze und 1 Busparkplatz, die sich auf der Hälfte des Burgberges befinden.
- Der obere Pkw-Parkplatz (P1) ist der Hauptparkplatz mit Shop und Toilettenanlage.
- Der untere Pkw-Parkplatz (P2) wird im Bedarfsfall geöffnet.
- Der Busparkplatz befindet sich direkt neben dem oberen Pkw-Parkplatz.
Die Parkplatz-Gebühr ist im Burg-Ticket bereits enthalten.
Für Wohnmobile sind auf dem oberen Pkw-Parkplatz (P1) 5 Stellplätze ausgewiesen. Wohnmobile können gegen eine Gebühr von 5,00 Euro auch über Nacht parken. Diese Option muss im Online-Ticket-Portal in der Rubrik "Wohnmobile" vorab gebucht werden. Allerdings verfügen die Stellplätze nicht über sanitäre Anlagen. Ein Stromanschluss kann auf Anfrage während der Dienstzeiten des Parkplatzpersonals gestellt werden gegen eine Gebühr von 5,00 Euro (für maximal 1 Tag+1 Nacht).
Die Burg Hohenzollern ist ein historisches und denkmalgeschütztes Gebäude, als Höhenburg naturgemäß auf einem Berg gelegen und aufgrund ihres Alters und ihrer ursprünglichen Bestimmung mit einer entsprechend altertümlichen Zugangsanlage ausgestattet. Wir sind bemüht, Gästen mit Gehbehinderung den Zutritt zur Burg zu ermöglichen. Dennoch können wir leider nicht in allen Teilen eine Barrierefreiheit garantieren oder bieten.
Der Pendelbus, der zwischen Besucherparkplatz und Adlertor (Eingangstor der Burg) fährt, ist rollstuhlgerecht eingerichtet und auch für den Transport eines Kinderwagens geeignet. Vom Adlertor bis in den Burghof sind es noch ca. 350 Meter bergauf (teilweise über Kopfsteinpflaster). Alternativ steht wenige Meter neben dem Adlertor ein Aufzug zur Verfügung. Der Ausstieg des Aufzuges ist auf der Schnarrwacht-Bastei. Von dort sind es noch ca. 50 Meter bis in den Burghof.
Gäste, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, können diesen selbstverständlich in den Museumsräumen nutzen. Um in die Museumsräume zu gelangen, muss allerdings eine Treppe mit 25 Stufen überwunden werden. Leider ist es uns nicht möglich, das geeignete Personal als Helfer zu stellen. Wir bitten darum, die Durchführbarkeit selbst einzuschätzen und ggf. den Treppenauf- und abstieg unter Hilfestellung eigener Angehöriger durchzuführen. Gerne gewähren wir zwei Begleitpersonen eines Rollstuhlfahrers freien Eintritt.
Die Schatzkammer ist vom Burghof aus ohne Treppe zugänglich und kann somit von Rollstuhlfahrern problemlos besichtigt werden.
Gäste, die auf eine Gehhilfe wie z.B. Rollator, Gehstütze oder Stock angewiesen sind, können diese selbstverständlich in den Museumsräumen nutzen, sofern die Gehhilfe gummiert ist und dadurch der Fußboden oder das Mobiliar keinen Schaden nimmt. Lange und spitze Gegenstände wie Wanderstöcke oder Regenschirme sind in den Schauräumen nicht gestattet.
Kinderwägen und Buggys sind in den Museumsräumen nicht gestattet.
Behindertengerecht eingerichtete Toiletten finden Sie auf dem Parkplatz P1 sowie in der Burganlage nur wenige Meter unterhalb des Burghofes.
Für weitere Fragen und Informationen steht die Burg-Info telefonisch gerne unter 07471-2428 zur Verfügung.
Um Schäden am historischen Interieur zu vermeiden, sind Wanderrucksäcke, Wanderstöcke und Regenschirme in den Museumsräumen nicht gestattet.
Gerne können Sie Ihren Rucksack in der Besucher-Information zur Verwahrung abgeben. Für Wanderstöcke und Regenschirme stehen Behälter an der Museumseingangstür bereit.
Kleinere Rucksäcke könne im Museum mitgeführt werden, müssen aber auf der Brust getragen werden.
Sowohl auf dem oberen Pkw-Parkplatz P1 als auch auf der Burg finden Sie großzügige Toilettenanlagen - natürlich auch behindertengerecht.